Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Verantwortlich für die Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt in dem Landkreis in dem der Stall sich befindet. Man kann dort auch Verstöße anonym melden. Wichtig ist Beweise zu sichern, also Fotos und Videos zu machen, gut sind auch Augenzeugen die eine eidesstattliche Erklärung abgeben können und Protokolle.

Das Veterinäramt wiederum nimmt unter anderem die Haltungsempfehlungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) mit als Entscheidungshilfe. Auf deren Webseite kann man sich die Haltungsempfehlungen für die verschiedenen Tierarten durchlesen.

Außerdem gibt es noch Haltungsempfehlungen von der Noteselhilfe, vom Tierschutzbund [pdf] und vom Land Niedersachsen [pdf].


Weitere Links und Anmerkungen:

Pferde brauchen täglichen Auslauf (gilt das auch für Esel?). Etwas ausführlicher hier [pdf]. Mein Lieblingssatz dazu was Esel betrifft aus den Haltungsempfehlungen vom TVT:
„… Den neugierigen und bewegungsfreudigen Tieren müssen vielfältige Anreize zu mehrstündiger täglicher freier Bewegung durch ausreichend große Auslauf und Weideflächen sowie auch entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. …“

Informationen über den Platzbedarf von Esel von der Noteselhilfe [pdf].

Auch eine Einzelhaltung von einem Esel verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Ergänzungen zu den TVT-Leitlinien für Pferde und Esel vom Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze [pdf].

Checkliste für Eselhalter von der IGEM.

Das Tierschutzgesetz.

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