Es gibt ein Urteil vom OLG Karlsruhe (ist schon etwas her) nachdem das Füttern fremder Pferde einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Klägers darstellt. Im konkreten Fall ist ein trächtiges Pferd an einer Kolik verstorben weil es von einem Besucher eines Pferdehofes mit frischem Heut gefüttert wurde. Der Beklagte hatte keine Erfahrung mit Pferden und hat entsprechend fahrlässig gehandelt, außerdem war er nicht über die Nahrungsgewohnheiten (und Nahrungsunverträglichkeiten) der Tiere informiert. Er hätte also die Gabe des Futters unterlassen müssen. Zudem hätte er erkennen können und müssen, dass eine ungeregelte und unkontrollierte Zufütterung eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere darstellen konnte. Er muss deswegen dem Reiterhof ca. 7900 EUR Schadensersatz zahlen. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008 – 12 U 73/07 –
https://openjur.de/u/356398.html
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_12-U-7307_Frisches-Heu-toetet-Pferd-Eigenmaechtige-Fuetterung-fremder-Pferde-gilt-als-fahrlaessig.news5589.htm
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